Schadenersatz und Gewährleistung

Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht zählt zu den Spezialgebieten unserer Kanzlei. Bei der Durchsetzung bzw. Abwehr schadenersatzrechtlicher Ansprüche unterstützen wir Sie mit unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrung. Unsere Expertise erstreckt sich über Bereiche wie Unfallschäden jeder Art (Verkehr, Sport u. a.), Konsumentenschutz- und Reiserecht sowie Ärztehaftpflicht, Patienten- und auch Versicherungsrecht.

Folgende Experten beraten Sie in diesem Bereich

Mag.jur. Michael Waldbauer
Verkehrs- und Skiunfälle
Schmerzengeld
Konsumentenschutz
Baumängel
Mag.jur. Helmut Naschberger MBL
Verkehrs- und Skiunfälle
Schmerzengeld
Konsumentenschutz
Baumängel
Dr.jur. Christina Kollar
Verkehrs- und Skiunfälle
Medizin- und Versicherungsrecht
Konsumentenschutz
Mag.Dr.jur. Katharina Gruber
Verkehrs- und Skiunfälle
Schmerzengeld
Konsumentenschutz
Reiserecht
Mag.jur. Philip Paumgarten
Verkehrs- und Skiunfälle
Schmerzengeld

Recht Aktuell

Facebook-Fotos: Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist Ausfluss der Persönlichkeitsrechte iSd § 16 ABGB und wurde durch § 78 UrhG positiviert. Bildnisse von Personen dürfen demnach nicht veröffentlicht werden, wenn berechtigte – also schutzwürdige – Interessen des Ab-gebildeten dadurch verletzt werden. Das ist insbesondere der Fall bei Bloßstellung durch Verbreitung eines Bildnisses, Preisgabe des Privatlebens in der Öffentlichkeit oder Benützung eines Bildnisses in einer entwürdigenden oder herabsetzenden Art (vgl Egger in Schwimann, ABGB Taschenkommentar³ zu § 16, Rz 10).

Verkehrsunfall mit Fahrradfahrer – Mitverschulden mangels Fahrradhelm?

Endlich ist der Frühling da und es wird Zeit, das verstaubte Fahrrad aus dem Keller zu holen. Für die Autofahrer heißt es nun wieder „Vorsicht Fahrradfahrer!“. Schnell hat man sie übersehen und schon ist´s passiert – ein Unfall. Aufgrund der Verletzungen sieht man sich schon mit Arztrechnungen und Schmerzengeldansprüchen konfrontiert. Doch der verletzte Radfahrer trug keinen Fahrradhelm. Kann dies ein Mitverschulden begründen?